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Stadt Kassel erlässt Katzenschutzverordnung

Pressemitteilung, Freitag, 29. März 2019:
Künftig gilt für das Kasseler Stadtgebiet eine Katzenschutzverordnung. Sie tritt am 30. März 2019 in Kraft. Danach dürfen Katzenhalter nur kastrierten, gekennzeichneten und registrierten Tieren unkontrollierten freien Auslauf gewähren. "Mit dem Inkrafttreten der städtischen Katzenschutzverordnung erhoffen wir uns langfristig eine Verbesserung des Gesundheitszustandes der frei lebenden Katzen, einen Rückgang ihrer Population und damit letztlich auch eine Entlastung der Tierheime und privater Tierschutzorganisationen", erläutert Ordnungsdezernent Dirk Stochla. 

Kennzeichnung und Kastration ist Pflicht

Tierkennzeichnung und Kastration können Halter in jeder Kleintierpraxis nach Terminabsprache vornehmen lassen. Eine Kennzeichnung erfolgt durch Implantierung eines Mikrochips oder mittels Tätowierung. Die Registrierung kann bei einschlägigen Haustierregistern erfolgen.

Nachweise über Kastration und Registrierung sind aufzubewahren und auf Verlangen dem zuständigen Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit vorzulegen. Dort können sich Bürgerinnen und Bürger auch für eine Beratung melden. Zu erreichen ist das Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit unter Telefon 0561/787-3336, per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder vor Ort Stegerwaldstraße 26A, 34123 Kassel.

Etwa 2.500 Streunerkatzen in Kassel

Schätzungen zufolge leben in der Stadt Kassel 2.500 sogenannte Streunerkatzen. Hierbei handelt es sich um ursprünglich entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hauskatzen, deren verwilderte Nachkommen in Kolonien auf verlassenen Grundstücken, Kleingartenanlagen, Friedhöfen und Campingplätzen leben. Katzen sind seit 10.000 Jahren Haus- und keine Wildtiere und daher nicht an ein Leben ohne menschliche Unterstützung angepasst. In der Regel ist keine adäquate Nahrung geschweige denn tierärztliche Versorgung oder Gesundheitsvorsorge gegeben. Und so führt diese Lebensform zu erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden durch Auszehrung, Krankheit und Tod der Tiere. Das Ausmaß steigt mit zunehmender Populationsdichte. 

Katzenleid nachhaltig und tierschutzgerecht eindämmen

Ein Kernproblem, das permanent zur Verschlimmerung dieses Katzenelends beiträgt, ist zweifelsfrei die unkontrollierte Vermehrung der Tiere. Das nachhaltige und tierschutzgerechte Mittel zur Eindämmung des Katzenleids ist daher das Verbot des unkontrollierten Auslaufs fortpflanzungsfähiger Hauskatzen sowie die Kennzeichnung und Registrierung der Freigänger.  Die Zahl der gehaltenen Katzen kann nur geschätzt werden, da es in der Stadt Kassel keine allgemeine Registrierungspflicht gibt. Es kann von ungefähr 5.000 gehaltenen Freigängern im Stadtgebiet ausgegangen werden. Reine Wohnungskatzen sind von der Verordnung nicht betroffen. 

Ordnungsdezernent Stochla betont, dass die Katzenschutzverordnung einen starken Appellcharakter habe. Bei Katzenhaltern, die entgegen der Verordnung fortpflanzungsfähigen Tieren unkontrollierten Auslauf ermöglichen, werde zunächst Überzeugungsarbeit geleistet. Erst in nächster Instanz würde die Einhaltung der Verordnung unter Androhung eines Zwangsgeldes angeordnet. Sollten Tierhalter der Anordnung nicht Folge leisten, werde ein Zwangsgeld festgesetzt, das bei 250 Euro pro Katze liegt.

Katzenschutzverordnung in Kassel

Aufgrund unserer täglichen Erfahrungen in der Tierschutzarbeit vertreten wir mit aller Überzeugung die Ansicht, dass wir in Deutschland endlich eine bundesweite Katzenschutzverordnung benötigen!

Daher hat CAT-CARE sich bereits vor vielen Jahren der Interessengemeinschaft "Pro Katzenschutzverordnung" angeschlossen.

Um die Not der Katzen erfolgreich zu bekämpfen, ist es von Bedeutung, dass erstens eine Kastrationsverordnung für alle frei laufenden Katzen ab 5 Monaten erlassen wird, so wie es uns in Paderborn und inzwischen vielen weiteren Städten (siehe hier) so beispielhaft vorgemacht wurde!

Desweiteren ist dringend eine Kennzeichnungspflicht erforderlich, damit Fundtiere unmittelbar ihrem Halter zurückgeführt werden können, statt im Tierschutz die so knappen Pflegeplätze zu belegen und Unterhaltskosten auszulösen.

Und schließlich wird es allerhöchste Zeit, dass festgelegt wird, welche Mindestanforderungen die Haltung einer Katze bedarf!

 

Hilfe für ukrainische Tiere

Wenn Sie im Stadtgebiet Kassel wohnen und Interesse haben, ein oder mehrere Tiere von aus der Ukraine geflohen Menschen (evtl. auch gemeinsam mit ihren Menschen) aufzunehmen, dann kontaktieren Sie bitte das Veterinäramt der Stadt Kassel:

0561/787-3336 veterinaer@kassel.de

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